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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Handelsstand 09.06.2003
1. Geltungsbereich
Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge
zwischen der Firma IAP GmbH und deren Kunden. Vorrang vor diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen haben Individualabreden, die der Schriftform
bedürfen.
2. Bestellung und
Laufzeit
2.1
Die Firma IAP GmbH bestätigt den Zugang einer Bestellung unverzüglich
auf elektronischem Wege. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung
stellt keine Annahmeerklärung des Vertragsangebots dar.
2.2
Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und Annahme der Fa. IAP
GmbH zustande, ohne dass die Annahme dem Kunden gegenüber erklärt
zu werden braucht. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung.
Der Vertrag kommt somit zustande, in dem die Bestellung des Kunden entweder
bestätigt wird oder in dem die Lieferung der bestellten Waren ausgeführt
wird. Die Laufzeit des Vertrags bei einem Probeabonnement bestimmt sich
nach den dort bekannt gegebenen Bestimmungen. Die Laufzeit des Vertrags,
wenn kein Probeabonnement vereinbart ist, beträgt 12 Monate.
3. Widerrufsrecht
Der
Kunde kann eine Bestellung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist
zu richten an IAP-Dienst GmbH, Postfach 260253, 80059 München. Das
Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung
von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
4. Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B.
Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewährt
werden, muss der Kunde gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im
Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er
die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt,
was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim
Kunden abgeholt. In diesem Fall genügt es, wenn der Kunde innerhalb
von 14 Tagen ein schriftliches Rücknahmeverlangen an die Firma IAP
sendet.
5. Lieferung
Monats-
und Sonderhefte wie Bücher, Periodika und andere auch elektronische
Produkte der Gesellschaft werden auf Kosten und Gefahr des Kunden vom
Lager der Firma IAP GmbH geliefert. Es steht im freien Ermessen der Fa.
IAP GmbH, die bestellte Ware an die Beförderungsperson (Post etc.)
erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu übergeben. Mit dieser Bestimmung
ist die Zusage einer Lieferfrist durch die Fa. IAP GmbH nicht verbunden.
Die Firma IAP GmbH behält sich Lieferung gegen Vorauskasse vor.
6. Transportrisiko
Die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht
im Augenblick der Übergabe an die Beförderungsperson auf den
Käufer über. Die Firma IAP GmbH leistet keinen Ersatz für
verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen.
Der Kunde muss daher zur Wahrung seiner Belange unverzüglich der
Beförderungsperson den Verlust und / oder den Schadenfall melden.
7. Beschaffenheitsvereinbarung
ohne Garantieübernahme
7.1
Die Gesellschaft gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang
die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Sie bemisst sich ausschlie§lich
nach den Beschreibungen dieser Homepage. Vorangegangene Äußerungen
der Firma IAP GmbH, des Herstellers oder von Erfüllungsgehilfen insbesondere
in der Werbung, in Katalogen, in Preislisten und sonstigen dem Käufer
zugänglichen Informationsmaterialien werden an dieser Stelle durch
die Homepage vorsorglich berichtigt.
8. Untersuchungspflicht,
Gewährleistung, Verjährung
8.1
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der
Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den
Verkäufer bzw. durch die Beförderungsperson, soweit dies nach
ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen
und, wenn sich ein Mangel zeigt dem Verkäufer unverzüglich Anzeige
zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware
als genehmigt, es sei denn dass es sich um einen Mangel handelt, der bei
der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher
Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht
werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als
genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige
Absendung der Anzeige.
8.2 Hat
die Firma IAP GmbH eine Teilleistung bewirkt, so kann der Käufer
vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung
kein Interesse hat. Hat die Firma IAP GmbH die Leistung nicht vertragsgemäß
bewirkt, so kann der Käufer vom Vertrag nicht zurücktreten,
wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
8.3 Gewährleistungspflichtige
Mängel wird die Firma IAP GmbH kundenorientiert und nach eigenem
Ermessen durch eine für den Käufer kostenlose Beseitigung des
Mangels oder durch Ersatzlieferung eines mangelfreien Teils oder des ganzen
Liefergegenstandes beseitigen. Der Auftraggeber wird der Firma IAP GmbH
die für die Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen.
Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Material-, Versand-
und Bearbeitungskosten trägt die Gesellschaft.
8.4 Die
Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für
den Liefergegenstand beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung
beim Käufer. Sollte die Fa. IAP GmbH wegen Vorsatzes haften, bestimmt
sich die Verjährung nach Gesetz.
8.5 Zeigt
sich ein Mangel erst nach 6 Monaten seit Übergabe, trifft den Kunden
die Beweislast für das Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des
Mangels unvereinbar.
8.6
Verweigert die Firma IAP GmbH die Erfüllung des Vertrags ernsthaft
und endgültig oder schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
fehl oder ist dieselbe dem Käufer unzumutbar oder hat die Firma IAP
GmbH Sie nach § 439 III BGB wegen unverhältnismäßiger
Kosten verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend
den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis
mindern oder Schadenersatz (bzw. gbfls. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.
9. Schadenersatz
und Haftungsbeschränkung
Die
Firma IAP GmbH haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung
sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten
(Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im
Falle eines Ersatzanspruchs gemäß § 437 II BGB haftet
die Firma IAP GmbH im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung
von Kardinalspflichten ist die Haftung der Firma IAP GmbH begrenzt auf
den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind in
soweit ausgeschlossen. Die Firma IAP GmbH begrenzt ihre Haftung nicht
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder
des Körpers, die auf einer fahrlässigen eigenen Pflichtverletzung
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fa. IAP
GmbH beruhen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der
Käufer Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1
Die Lieferungen der Firma IAP GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß
§ 449 BGB. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller Kaufpreisforderungen und Nebenforderungen wie Zinsen auch
aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen Eigentum der Firma
IAP GmbH.
10.2
Im Falle der Weiterveräußerung verpflichtet sich der Käufer
der Firma IAP GmbH gegenüber die unter Eigentumsvorbehalt gekaufte
Sache nur in der Weise weiter zu übereignen, dass der Verkäufer
Vorbehaltseigentümer bleibt. Dies gilt nicht für den Fall, dass
die Parteien vertraglichen den Weiterverkauf vereinbaren.
10.3
Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Käufer bereits heute
seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer
zur Sicherheit ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
10.4
Nimmt der Käufer die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
entstehende Forderung mit einem Dritten in das Kontokorrentverhältnis
auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen
der jeweils anerkannte periodische Saldo als an den Verlag abgetreten.
Das gleiche gilt bezüglich des mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses
entstehenden Schlusssaldos, wenn der periodische Saldo seinerseits in
das Kontokorrent eingestellt wird. Auch diese Abtretung nimmt die Firma
IAP GmbH hiermit an.
11. Preise
11.1
Alle Bestellungen werden zu den Euro-Preisen berechnet und ausgeführt,
die über die Homepage zum Zeitpunkt der Bestellung abrufbar waren.
Bei einer Preiserhöhung im Buchmarkt ist die Firma IAP GmbH aufgrund
der Preisbindung zur Weitergabe von Preiserhöhungen berechtigt.
11.2
Der Käufer verpflichtet sich, alle von der Firma IAP GmbH vorgegebenen
Preisbindungen einzuhalten. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend
zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist die Gesellschaft berechtigt,
die Weiterbelieferung einzustellen.
12. Zahlung und
Zahlungsverzug
12.1
Erbringt der Käufer eine fällige Zahlung (Kaufpreis oder Nebenforderungen
wie Zinsen etc.) ganz oder teilweise nicht oder nicht vertragsgemäß,
so kann die Firma IAP GmbH, wenn sie dem Schuldner erfolglos eine angemessene
Frist zur Zahlung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
12.2
Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft
und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen,
die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt
rechtfertigen. Weitergehende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
13. Lieferung,
Liefertermin
Sofern
nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Käufer
angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich,
soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
14. Aufrechnung,
Zurückbehaltungsrecht
Ein
Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur bei rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen oder von der Firma IAP GmbH anerkannte
Gegenansprüchen zu.
15. Vertragspartner
Die
Firma IAP GmbH schließt Verträge nur mit natürlichen Personen
ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig
sind sowie mit juristischen Personen nach freiem Ermessen.
16. Vervielfältigung
Eine Verwertung
der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch
Vervielfältigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist
ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus
dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt.
Im
Falle einer Vervielfältigung und/oder Verbreitung auch in elektronischer
Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung vereinbaren die Parteien bereits
heute ein Entgelt, das der Höhe nach das doppelte des üblichen
Verkaufspreises entspricht. Das Entgelt ist für jede auch
auszugsweise Vervielfältigung geschuldet.
17. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort
wie alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist München. Soweit
zulässig ist Gerichtsstand für beide Teile der Geschäftssitz
der Firma IAP GmbH.

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